E-COMMERCE Der Begriff E-Commerce (v. eng. electronic commerce mit electronic für „elektronisch“ und commerce für „Geschäftswelt“, „Handel“, „Handelsverkehr“) wird sowohl als spezieller als auch ein deutlich umfassenderer Begriff verwendet. Er steht
▪ im Rahmen der Automatisierung von Geschäftsprozessen für einen Teilbereich des E-Business
▪ im Rahmen der Internetwirtschaft etwas weiter gefasst für Elektronischen Handel
Im Rahmen des Internetrechts steht der Begriff für die jeweiligen, meist noch weiter gefassten Regelungsgegenstände, siehe
▪ die E-Commerce-Richtlinie („Dienste der Informationsgesellschaft“) auf EG-Ebene
▪ österreichisches E-Commerce-Gesetz („elektronischer Geschäfts- und Rechtsverkehr“)